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SACHSENLOTTO – LOTTO-Gesellschaft mit Tradition

Die Geschichte der staatlichen LOTTO-Gesellschaften reicht weit zurück und auch die Regulierung des Glücksspiels ist mit einer langen Tradition verbunden. Der Sachsenkönig August der Starke lernte auf seinen Reisen durch Europa das Lotteriewesen kennen und hat daraufhin 1713 die erste Kurfürstlich-Sächsische Landeslotterie ins Leben gerufen. Heute ist die Sächsische LOTTO-GmbH mit der Durchführung von Lotterien und Wetten durch den Freistaat Sachsen beauftragt.

Das von der LOTTO-Gesellschaft erwirtschaftete Kapital kommt der Allgemeinheit im Freistaat zugute. Die Reinerträge der vom Freistaat Sachsen veranstalteten Lotterien und Ausspielungen werden gemäß dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) heute zur Suchtprävention und zur Förderung von Sport, Kultur, Umwelt, Jugend und Wohlfahrtspflege eingesetzt. Seit dem Zusammenschluss der LOTTO-Bezirksverwaltungen Chemnitz, Dresden und Leipzig zur Sächsischen LOTTO-GmbH im Oktober 1990 hat die LOTTO-Gesellschaft ihre Zentrale in Leipzig. In ganz Sachsen gibt es rund 1300 LOTTO-TOTO-Annahmestellen, in denen die Spielangebote von SACHSENLOTTO wahrgenommen werden können. Zudem ist es möglich, die Lotterien LOTTO 6aus49, Eurojackpot, KENO und GlücksSpirale auch auf dem Online-Portal von SACHSENLOTTO gespielt werden.

Schon immer hat sich die LOTTO-Gesellschaft in Sachsen Sicherheit und Seriosität sowie die Themen Spielsucht und Prävention als Maximen gesetzt. So ist SACHSENLOTTO seit September 2007 auch nach ISO 27001, dem international höchsten Standard für Informationssicherheit, zertifiziert und erfüllt die Anforderungen der Weltlotterie-Assoziation (WLA).

Einheitliche Grundsätze für alle Bundesländer: Der Deutsche Lotto- und Totoblock

Zusammen mit den LOTTO-Gesellschaften der anderen 15 Bundesländer bildet die Sächsische LOTTO-GmbH den Deutschen Lotto- und Totoblock . Der Zusammenschluss der staatlichen LOTTO-Gesellschaften stellt sicher, dass für jedes Bundesland einheitliche Quoten , Aufteilungen der Spielbeiträge und Gewinnzahlen gelten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle LOTTO-Gesellschaften sind im Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland geregelt.

Die Ziele aus dem GlüÄndStV:

  • Spielerschutz
  • Spielsuchtprävention
  • Lenkung des Spielbetriebes in geordnete Bahnen
  • Abwehr von Begleitkriminalität
  • Förderung des Gemeinwohls

Auch der Deutschen Lotto- und Totoblock blickt inzwischen auf eine lange Geschichte zurück. Nachdem sich LOTTO und TOTO seit Anfang der 50er Jahre zunächst getrennt voneinander etablierten, wurden beide Blöcke am 1. Juli 1974 zum Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeführt. Die LOTTO-Gesellschaften der neuen Bundesländer kamen 1992 als Mitglieder hinzu.

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