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Neue gesetzliche Regelungen zum Spielerschutz: Das ändert sich für Sie.

Mit der Umsetzung der Phase 2 des neuen Glücksspielstaatsvertrag gibt es ab 01.07.2022 auch Änderungen Sachsenlotto-Kunden. Diese dienen insbesondere dem Spielerschutz, um Glücksspielsucht vorzubeugen. Glücksspiel bei Sachsenlotto soll Spaß machen und nicht zu Problemen führen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen Neuerungen für Ihr Spielkonto kurz vor:

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Ändern Sie Stammdaten wie Name, Adresse oder Bankverbindung erfolgt eine erneute Identitätsprüfung, die auch Geburtsdatum- und Ort umfasst.
  • Die Prüfung Ihrer Identitätsdaten erfolgt durch SCHUFA und INSIC. Schlägt diese Prüfung fehl, werden Sie von uns gebeten, Ihre Daten in einer Postfiliale mit einem Ausweisdokument bestätigen zu lassen (Postident-Verfahren).
  • KENO-Abos: Ab 1.7.2022 ist keine Abgabe von KENO-Abo mehr möglich und die vor dem 01.07.2022 bereits abgegebene und bezahlten Spielaufträge enden zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit.
  • Einführung eines zentralen Einzahllimits für KENO & plus5 und Sofortlotterien (LUGAS-Limit)
  • Anschluss an eine Zentrale Aktivitätsdatei (LUGAS) mit „Aktivzeit für KENO & plus5 und Sofortlotterien"
  • Einführung eines virtuellen Unterkontos für die Teilnahme an KENO & plus5 und Sofortlotterien

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