Neue gesetzliche Regelungen zum Spielerschutz - Das ändert sich für Sie

Mit der Phase 2 der Umsetzung des neuen Glücksspielstaatsvertrags gibt es ab 01.07.2022 auch Änderungen für Sachsenlotto-Kunden. Diese dienen insbesondere dem Spielerschutz, um Glücksspielsucht vorzubeugen. Glücksspiel soll bei uns Spaß machen und nicht zu Problemen führen. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen Neuerungen für Ihr Spielkonto kurz vor:

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

  • Ändern Sie Stammdaten wie Name, Adresse oder Bankverbindung erfolgt eine erneute Identitätsprüfung, die auch Geburtsdatum- und Ort umfasst.
  • Die Prüfung Ihrer Identitätsdaten erfolgt durch SCHUFA und INSIC. Schlägt diese Prüfung fehl, werden Sie von uns gebeten, Ihre Daten in einer Postfiliale mit einem Ausweisdokument bestätigen zu lassen (Postident-Verfahren).
  • KENO-Abos: Ab 1.7.2022 ist keine Abgabe von KENO-Abo mehr möglich und die vor dem 01.07.2022 bereits abgegebene und bezahlten Spielaufträge enden zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit.
  • Einführung eines zentralen Einzahllimits für KENO & plus5 und Sofortlotterien (LUGAS-Limit)
  • Anschluss an eineZentrale Aktivitätsdatei (LUGAS) mit „Aktivzeit für KENO & plus5 und Sofortlotterien"
  • Einführung eines virtuellen Unterkontos für Teilnahme an KENO & plus5 und Sofortlotterien

LUGAS steht für „Länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem“. Hierbei handelt es sich um zentrale Dateien, die von der Gemeinsamen Glücksspielaufsichtsbehörde geführt werden, um den Spielerschutz sicher zu stellen. Alle Anbieter und Veranstalter von Glücksspielen in Deutschland sind verpflichtet, sich daran zu beteiligen.

Für Sie als Kunden relevant sind die zentrale Limitdatei zur Verwaltung des LUGAS-Limits für die als besonders risikoreich eingestuften Spielen und die Aktivitätsdatei, die ein paralleles Spielen dieser risikobehafteten Spiele vermeiden soll. Als solche risikobehaften Spiele gelten bei Sachsenlotto KENO mit plus5 und die im Internet angebotenen Sofortlotterien.


LUGAS-Limit

Für die risikoreichen Spiele müssen Sie ein monatliches Einzahlungslimit (LUGAS-Limit) angeben. Dieses Limit wird in der zentralen Limitdatei gespeichert. Die zentrale Limitdatei stellt das Einhalten des festgelegten Einzahllimits sicher.

Wenn Sie KENO plus 5 und Sofortlotterien bei Sachsenlotto spielen möchten, müssen Sie deshalb ein LUGAS-Limit festlegen oder falls Sie bereits ein LUGAS-Limit festgelegt haben, können Sie die Beibehaltung bestätigen. Das festgelegte LUGAS-Limit können Sie leider nachträglich nicht prüfen. Sachsenlotto speichert Ihr LUGAS-Limit nicht und das LUGAS-System erteilt hierüber keine Auskunft.

Vor einer Teilnahme an den Spielarten KENO & plus 5 oder den Sofortlotterien wird geprüft, ob der Betrag für diese Spiele Ihr anbieterübergreifendes monatliches Einzahllimit (LUGAS-Limit) überschreiten würde. Ist das der Fall, ist ein Teilnahmen an diesen Spielarten leider nicht möglich oder Sie müssen Ihren Spielauftrag reduzieren, damit das LUGAS-Limit nicht überschritten wird.

Gewinne aus KENO & plus5 und Sofortlotterien können erneut für die Spielteilnahme an KENO & plus 5 und Sofortlotterien eingesetzt werden, ohne dass diese Beträge auf Ihr LUGAS-Limit angerechnet werden. Sie werden deshalb von Sachsenlotto auf einen virtuellen Unterkonto gebucht. Die Verwendung von Gewinnen aus den anderen Spielarten müssen dagegen auf das Limit angerechnet und somit auch geprüft werden, ob durch deren Einsatz Ihr LUGAS-Limit überschritten wird.

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 unterscheidet verschiedene Arten von Spiellimits, das sind

  • die anbieterbezogenen Limits (Anbieter-Limits), die Sie festlegen können (tägliches, wöchentliches, monatliches Spieleinsatzlimit, Einzahllimit und Verlustlimit). Solange Sie von der Möglichkeit keinen Gebrauch machen, sind diese Spiellimits bei uns aktuell mit jeweils 1.000 Euro voreingestellt. Diese Limits gelten ausschließlich für Ihr Spiel bei Sachsenlotto.
  • das anbieterübergreifende monatliche Einzahlungslimit (LUGAS-Limit), das Sie festlegen müssen, wenn Sie bei uns KENO & plus5 oder im Internet Sofortlotterien spielen möchten. Diese Festlegung darf 1.000 Euro monatlich nicht überschreiten. Das von Ihnen festgelegte LUGAS-Limit gilt für alle Glücksspielanbieter in Deutschland und wird von der zentralen Limitdatei (LUGAS) für Ihre Spielteilnahmen bei allen Glücksspielanbietern in Deutschland überwacht. Die Festlegung des LUGAS-Limits erfolgt vor der ersten Teilnahme an KENO & plus5 und Sofortlotterien.

Wenn Sie Ihre Limits ändern möchten, melden Sie sich bitte in Ihrem Spielkonto an und klicken auf den Link "Mein Lotto" (oben rechts auf jeder Seite). Anschließend wählen Sie "Persönliche Daten". Unter "Spiellimits" klicken Sie den Button "Spiellimits ändern".

Dort können Sie Ihre Anbieter Limits prüfen und bearbeiten und sehen auch die Limithistorie mit den von Ihnen vorgenommenen Änderungen. Sie können auch Ihr LUGAS Limit eintragen, dass dann an die zentrale Limitdatei (LUGAS) gemeldet wird. In der Limithistorie sehen Sie eine Änderung des LUGAS Limits leider nicht, ebenso wenig wie ein bisher bereits festgelegtes LUGAS Limit.

Beachten Sie bitte, dass eine Limiterhöhung bei allen Limits erst nach 7 Tagen wirksam wird. Eine Reduzierung des Limits wird sofort wirksam.

Der Glücksspielstaatvertrag 2021 sieht vor, dass bei bestimmten, risikobehafteten Glücksspielen das parallele Spielen bei verschiedenen Glücksspielanbietern nicht möglich sein soll. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird durch die zentrale Aktivitätsdatei (LUGAS) sichergestellt.

Gemäß diesen gesetzlichen Vorgaben werden Sie bei der Abgabe eines Spielauftrags für KENO & plus5 und Sofortlotterien in der zentralen Aktivitätsdatei (LUGAS) aktiv gemeldet. Damit beginnt Ihre Aktivzeit bei Sachsenlotto, während der Sie bei den anderen, an die zentrale Aktivitätsdatei angeschlossenen Glücksspielanbietern, nicht parallel spielen können. Sind Sie noch bei einem anderen Glücksspielanbieter aktiv gemeldet, müssen Sie erst Ihre Aktivzeit dort beenden, um bei Sachsenlotto KENO & plus5 und Sofortlotterien spielen zu können. Beachten Sie bitte, dass der Wechsel des Glücksspielanbieters in der zentralen Aktivitätsdatei immer mit einer Unterbrechung von fünf Minuten verbunden ist.

Sie können jederzeit sehen, wie lange Sie bereits bei Sachsenlotto für KENO & plus5 und Sofortlotterien „aktiv gemeldet“ sind. Nach Anmeldung in Ihrem Spielkonto sehen Sie über „Mein Spielkonto“ den Link "Aktivzeit LUGAS XX:XX" mit Ihrer jeweils aktuellen Aktivzeit XX:XX (oben rechts auf jeder Seite). Mit Klick auf den Link "Aktivzeit LUGAS XX:XX" und einen weiteren Klick auf „Beenden“ können Sie diese Aktivzeit für Sachsenlotto bei der zentralen Aktivitätsdatei (LUGAS) beenden.

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Aktivzeit selbst beenden, werden Sie automatisch in der zentralen Aktivitätsdatei (LUGAS) für Sachsenlotto abgemeldet, wenn Sie sich bei Sachsenlotto abmelden (Log-out), wenn Sie länger als 30 Minuten inaktiv waren (Session-Timeout) oder wenn Sie länger als 30 Minuten nicht an KENO & plus5 und Sofortlotterien teilgenommen haben.

Der Glücksspielstaatvertrag 2021 sieht vor, dass nur für bestimmte Glücksspiele die Anforderungen zur Prüfung der Sperrdatei auf eingetragene Spielersperren, zur Verhinderung des parallelen Spielens durch die zentrale Aktivitätsdatei (LUGAS) und zur Festlegung und Überwachung eines LUGAS-Limits gelten.

Die Anforderungen gelten bei Sachsenlotto nicht für LOTTO 6aus49, Eurojackpot und GlücksSpirale jeweils mit den Zusatzlotterien Spiel 77 und SUPER 6.

Um diese Unterscheidung vornehmen zu können, richten wir für Sie ein virtuelles Unterkonto ein, sobald Sie erstmals KENO & plus5 oder die Sofortlotterien im Internet spielen. Einzahlungen und die Gewinne dieser Lotterien werden dann auf diesem virtuellen Unterkonto transparent erfasst und entsprechend den dafür geltenden Anforderungen behandelt.

Für Sie ist das virtuelle Unterkonto bei der Anzeige Ihres Guthabens sichtbar (über „Mein Spielkonto -> Guthaben). Dort segen Sie die zusätzliche Angabe "davon aus KENO & plus5 und Sofortlotterien", unterteilt in Einzahlungen und Gewinne. Zudem gibt es dafür eine zusätzliche Gewinn-/Verlustanzeige.

Durch das virtuelle Unterkonto ist es möglich, zu unterscheiden, ob Gewinne aus KENO & plus5 und Sofortlotterien oder den anderen Spielarten vorliegen. Gewinne aus KENO & plus5 und Sofortlotterien können erneut für die Spielteilnahme an KENO & plus5 und Sofortlotterien eingesetzt werden, ohne dass diese Beträge auf Ihr LUGAS-Limit angerechnet werden. Die Verwendung von Gewinnen aus den anderen Spielarten müssen dagegen auf das Limit angerechnet und somit auch geprüft werden, ob durch deren Einsatz Ihr LUGAS-Limit überschritten wird..

Die Neuerungen dienen dem Spielerschutz, dem sich Sachsenlotto als staatlich lizensierter Glücksspielanbieter besonders verpflichtet fühlt.

Für Rückfragen können Sie sich gern an unser Servicecenter wenden.

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