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Häufige Fragen

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um die bunte Welt der Lose. Sollten Sie weitere Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unseren Service .

Bei den Losbrieflotterien gibt es keinen Annahmeschluss. Sie können Ihr Los jederzeit spielen.

Sollte die Gewinnprüfung Ihres Rubbelloses auf Grund von Beschädigungen der Losnummer und / oder der abgedeckten Kontrollnummer nicht möglich sein, senden Sie das betreffende Originallos bitte zur weiteren Prüfung an uns. Detaillierte Informationen finden Sie in den Teilnahmebedingungen unter §6 Lose und §10 Gewinnauszahlung.

Sind auf Ihrer Spielelos-Spielquittung die Transaktionsnummer und der dazugehörige Barcode nicht mehr vollständig lesbar, ist die Gewinnprüfung am Terminal in der Annahmestelle nicht mehr möglich. Bitte senden Sie in diesem Fall die Originalspielquittung zusammen mit dem Formular "Gewinnreklamation" zur weiteren Prüfung an uns. Das Formular erhalten Sie in jeder LOTTO-TOTO-Annahmestelle.

Ja, beim Rubbel-Adventskalender gibt es nur Gewinnlose.

Bei allen anderen Losen ist die Anzahl der Gewinn- und Nietenlose abhängig vom Gewinnplan.

Sie können Ihre Gewinnansprüche bei Rubbellosen jederzeit in einer LOTTO-TOTO-Annahmestelle in Sachsen geltend machen oder Ihr Gewinnlos an uns senden.

Gewinnansprüche bei Rubbellosen erlöschen, wenn Sie nicht binnen 14 Tage nach dem langfristig bekanntgegebenen Ende der Laufzeit der betroffenen Losserie geltend gemacht werden.

Ihre Ansprüche auf Gewinnauszahlung bei Spielelosen können Sie innerhalb von 3 Jahren nach dem Erwerb des Spieleloses (Datum der Spielquittung "Spielelos") geltend machen.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Teilnahmebedingungen unter §12 Erlöschen von Ansprüchen, Ausschlussfrist.

Gewinne bis einschließlich 1.000 Euro werden in jeder LOTTO-TOTO-Annahmestelle in Sachsen direkt ausgezahlt. Dafür benötigen wir Ihr Gewinnlos bzw. Ihre Spielquittung "Spielelos". Sie bestätigen den Empfang des Gewinnbetrages durch Ihre Unterschrift auf dem Gewinnauszahlungs-Beleg. Anschließend erhalten Sie Ihr Los zurück.

Gewinne über 1.000 Euro werden nicht in der Annahmestelle ausgezahlt. Dafür erhalten Sie eine vom Annahmestellen-Terminal ausgedruckte Zentralgewinn-Mitteilung, die Sie behalten. Mit dem Formular "Zentralgewinn-/Sachgewinnanforderung" übersenden Sie uns das Gewinnlos und entscheiden, ob wir Ihren Gewinn überweisen oder als Scheck auszahlen sollen.

Für die Sofortlotterien gibt es verschiedene Gewinnpläne. Die Höhe der Gewinne und die Anzahl der Gewinn- und Nietenlose ist vom Gewinnplan der jeweiligen Losserie abhängig.

Gewinnpläne für Sofortlotterien

In der Annahmestelle werden verschiedene Lose in unterschiedlichen Preiskategorien angeboten. Der Spieleinsatz variiert je nach aktuellem Angebot und ist abhängig vom Gewinnplan der jeweiligen Losserie.

Übersicht Preise

Bei Rubbellosen erhalten Sie keine Spielquittung. Gewinnansprüche können Sie nur unter Vorlage des Gewinnloses geltend machen. Bitte bewahren Sie dieses sorgfältig auf.

Beim Spielelos wird die Spielkarte am Annahmestellenterminal eingelesen. Anschließend erhalten Sie Ihre Spielquittung "Spielelos". Bitte bewahren Sie diese Spielquittung sorgfältig auf, denn nur unter Vorlage der Spielquittung können Sie die Gewinnansprüche Ihres Spieleloses geltend machen.

Sofern auf Ihr Rubbellos Gewinne anfallen, werden diese ausschließlich unter Vorlage des Gewinnloses durch die LOTTO-TOTO-Annahmestellen bzw. durch die Sächsische Lotto-GmbH ausgezahlt. Sollten Sie Ihr Gewinnlos verlieren, ist eine Auszahlung des angefallenen Gewinns an Sie daher leider nicht möglich.

Angefallene Gewinne beim Spielelos erhalten Sie ausschließlich unter Vorlage der Spielquittung "Spielelos" durch die LOTTO-TOTO-Annahmestellen bzw. durch die Sächsische Lotto-GmbH. Haben Sie Ihre Spielquittung verloren, kann eine Auszahlung des angefallenen Gewinns an Sie leider nicht erfolgen.

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