Warnung vor falschen Gewinnversprechen

Vorsicht bei dubiosen Anrufen und vermeintlichen Gewinnschreiben

Ob per Brief oder am Telefon – immer wieder verunsichern unseriöse Firmen mit vermeintlichen Gewinnmitteilungen oder belästigen mit Anrufen zum Thema Glücksspiel. Auch gibt es zahllose angebliche Gewinnmitteilungen, die per Post in Sachsen versendet wurden. Hier ist Vorsicht geraten: Nicht selten entpuppen sich die angeblichen Gewinnübergaben als Verkaufsveranstaltungen.

Ziel der Anrufer ist es, unter verschiedenen Vorwänden persönliche Daten, wie zum Beispiel die Bankverbindung, in Erfahrung zu bringen oder Gewinnspielabonnements unterzuschieben. Die Anrufer sind gut geschult, offen, freundlich und wirken seriös.

Aber Vorsicht! Es wird bei Betroffenen der Anschein erweckt, sie würden von der Sächsischen LOTTO-GmbH angerufen. Dies ist nicht der Fall. Mitarbeiter von SACHSENLOTTO rufen Sie nicht ungefragt an. Sie können sich direkt beim Kundenservice der Sächsischen LOTTO GmbH unter 0800 7546 496 (kostenlos aus allen Netzen) informieren.

Rat und Hilfe bei der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen erreichen immer wieder Beschwerden über unzulässige Telefonwerbung - häufig geht es dabei auch um Lottospielgemeinschaften und Gewinnspiele. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät deshalb, das Gespräch bei unerlaubten Werbeanrufen durch Auflegen zu beenden und keinerlei persönliche Daten wie den Namen, die Adresse, Kontodaten oder andere Kontaktdaten zu nennen oder zu bestätigen.

Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung ist ebenso verboten wie die wahrheitswidrige Behauptung, sie hätten bereits einen Vertrag geschlossen und seien daher zur Zahlung verpflichtet. Verträge über Gewinnspieldienste sind dabei nur dann wirksam, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail geschlossen werden. Ein Vertragsschluss am Telefon reicht nicht mehr aus.

Sollten Betroffene dennoch ein Schreiben im Briefkasten finden, sollten sie eventuelle Forderungen zurückweisen und den Anbieter darüber in Kenntnis setzen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, wenn Sie sich sicher sind, keinem Vertragsangebot zugestimmt zu haben. Außerdem sollten Verbraucher den Anbieter auffordern nachzuweisen, wie der angebliche Vertrag zustande gekommen sein soll. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet zudem die Möglichkeit, sich persönlich in einer der 13 Beratungsstellen in Sachsen beraten zu lassen.

Eine Übersicht finden Sie hier: Verbraucherzentrale Sachsen

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