Fortsetzung des Glücksspielstaatsvertrages
Die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) begrüßen die Entscheidung der Ministerpräsidenten zur Fortsetzung des Glücksspielstaatsvertrages mit Experimentierklausel für Sportwetten.
Zur Pressemeldung vom Deutschen Lotto- und Totoblock
"Gutes besser machen"
Die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer tagten am Mittwoch, 6. April 2011 in Berlin, um über den Glücksspielsspielstaatsvertrag zu beraten.

Dazu Erwin Horak, Präsident der federführenden Gesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks, LOTTO Bayern: "Die Ministerpräsidenten wären gut beraten, den Staatsvertrag optimiert fortzuschreiben".

Seine Gründe legt er im Gespräch mit SACHSENLOTTO dar.
Zum Gespräch
LOTTO als Partner des Turnerbundes
Der Deutsche Lotto und Totoblock (DLTB) ist Partner des Deutschen Turnerbundes (DTB).

Damit haben die deutschen Turnstars um Philipp Boy und Fabian Hambüchen einen neuen starken Förderer an ihrer Seite. "Wir leisten gerne unseren Beitrag im Bereich des Sports“, sagte LOTTO Bayern Präsident Erwin Horak.
LOTTO als Partner des Turnerbundes
Beschluss des Europarates vom 10.12.2010
Einstimmiger Beschluss des Europarates vom 10.12.2010 durch die 27 EU-Mitgliedstaaten: Staatliches Glücksspiel genießt besondere Rolle und muss in Diskussionen über Glücksspiele und Wetten auf EU-Ebene anerkannt werden.
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Sportwettenmonopol ist zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 24.11.2010 das staatliche Sportwettenmonopol bei konsistenter Bekämpfung von Suchtgefahren für zulässig erklärt.
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EuGH-Urteil vom 08.09.2010
Stellungnahme der European State Lottery and Toto Association (EL) zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. September 2010.
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Stellungnahme Deutscher Lotto- und Totoblock
Stellungnahme vom Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. September 2010.
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EuGH bestätigt niederländisches Glücksspielverbot!
Gerichtshof der Europäischen Union, PRESSEMITTEILUNG Nr. 50/10 vom 3. Juni 2010
Urteil in den Rechtssachen C-203/08 und C-258/08 Sporting Exchange/Minister van Justitie und Ladbrokes Betting & Gaming, Ladbrokes International/Stichting de Nationale Sporttotalisator

Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

Dieses Verbot kann wegen der Besonderheiten, die mit dem Anbieten von Glücksspielen im Internet verbunden sind, als durch das Ziel der Bekämpfung von Betrug und anderen Straftaten gerechtfertigt angesehen werden.
Pressemitteilung: Download als pdf-Datei (85 KB)
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Glücksspielmonopol beibehalten
Für den Ethikbeirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks führt am Glücksspielstaatsvertrag kein Weg vorbei. Jugend- und Spielerschutz haben Vorrang vor Profitstreben.

Das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Monopol bei Glücksspielen in Deutschland soll beibehalten werden. Dafür sprach sich der Ethikbeirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) aus, der Anfang vergangener Woche (11. Mai 2010) im Hause der Staatlichen Lotterieverwaltung in München tagte.

Zur Stellungnahme
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Mittwoch, 16.05.2012

16 24 41 44 45 46 47
Superzahl
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Spiel 77
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SUPER 6
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15 21 38 39 47 1 5
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Donnerstag, 17.05.2012

1 2 7 11 16 19 20
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9 8 0 6 1
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