Wurde eine Spielersperre (Selbst-/Fremdsperre) verfügt, werden die Daten im Sperrsystem der Sächsischen LOTTO-GmbH erfasst und an das bundesweite Sperrsystem weitergeleitet. Der gesperrte Spielteilnehmer erhält eine Bestätigung mit detaillierten Angaben zu seiner Sperre.
Eine Spielersperre ist unbefristet und kann frühestens nach einem Jahr aufgehoben werden. Detaillierte Informationen enthält das Formular „Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre)“.