Ist das Einzugskonto nicht ausreichend gedeckt, existiert das angegebene Konto nicht oder wurde der Lastschrift widersprochen, kann der Spieleinsatz nicht eingezogen werden und es entsteht eine Rücklastschrift. Dabei fällt eine Rücklastgebühr von 3 Euro an.
Sie haben die Möglichkeit, die Bezahlung für die Spielperiode nachzuholen in dem Sie uns erlauben, den Einzug nochmals vorzunehmen. Selbstverständlich können Sie den Betrag auch auf unser Bankkonto überweisen.
Bitte beachten:Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr müssen spätestens 3 Werktage vor Beginn der jeweiligen Spielperiode dem Konto der Sächsischen LOTTO-GmbH gutgeschrieben sein. Wurde die Bezahlung nicht rechtzeitig entrichtet, kommt der Spielvertrag nicht zustande und der Spielteilnehmer nimmt an der kommenden Spielperiode nicht teil.