Für die Teilnahme an den Ziehungen über die sächsischen LOTTO-TOTO-Annahmestellen sind allein die Teilnahmebedingungen der Sächsischen LOTTO-GmbH einschließlich Sonderbedingungen maßgebend.
Teilnahmebedingungen Spiel 77, gültig ab 4. Januar 2012Teilnahmebedingungen Spiel 77 als pdf-Datei zum Download (116 KB)