Für die Teilnahme an den Ziehungen der Lotterie KENO und der Zusatzlotterie plus 5 sind allein die Teilnahmebedingungen der Sächsischen LOTTO-GmbH, einschließlich Sonderbedingungen maßgebend.
Teilnahmebedingungen plus 5, gültig ab 2. Januar 2012Teilnahmebedingungen plus 5 als pdf-Datei zum Download (110 KB)