Gewinnansprüche sind innerhalb 13 Wochen unter Vorlage der gültigen Spielquittung in einer LOTTO-TOTO-Verkaufsstelle in Sachsen oder direkt bei der Sächsischen LOTTO-GmbH geltend zu machen. Angefallene Gewinne bis einschließlich 1.000,-- Euro werden in der Verkaufsstelle ausgezahlt.
Nicht abgeholte Gewinne bis 1.000,- Euro von Spielteilnehmern, die mit Kundenkarte gespielt haben, werden nach 5 Wochen, gegen eine Gebühr von 0,50 Euro, auf das Bankkonto überwiesen.
Haben Sie einen Gewinn über 1.000,- Euro erzielt und mit Kundenkarte gespielt, wird der Gewinnbetrag automatisch und gebührenfrei auf Ihr Konto überwiesen.
Gewinne, die im DAUERSPIEL erzielt wurden, werden automatisch und gebührenfrei auf Ihr Konto überwiesen.
Gewinne über 1.000,- Euro, die nicht unter Vorlage der Kundenkarte bzw. im Dauerspiel angefallen sind, sind mittels einer Zentralgewinn-/Sachgewinn-Anforderung und unter Vorlage der gültigen Spielquittung bei der Sächsischen LOTTO-GmbH geltend zu machen. Die Zentralgewinn-/Sachgewinn-Anforderung ist in den LOTTO-TOTO-Verkaufsstellen als Formular erhältlich.