Bei
Rubbellosen mit Barcodeaufdruck sowie bei
Spielelosen werden die Gewinne bis einschließlich 1.000,-- Euro in jeder LOTTO-TOTO-Annahmestelle in Sachsen gegen Vorlage des Gewinnloses bzw. Spielquittung "Spielelos" ausgezahlt. Der Spielteilnehmer bestätigt den Empfang des Gewinnbetrages durch seine Unterschrift auf dem Gewinnauszahlungs-Beleg. Nach der Auszahlung erhält der Spielteilnehmer sein Los zurück.
Gewinne über 1.000,-- Euro werden von der Gesellschaft ausgezahlt. Der Spielteilnehmer erhält eine vom Annahmestellen-Terminal ausgedruckte Zentralgewinn-Mitteilung ausgehändigt. Unter Vorlage dieser Mitteilung erfolgt die Gewinnauszahlung direkt durch die Sächsische LOTTO-GmbH.